Bauleitung

Externe Bauleitung im Bereich Tief-, Straßen- und Landschaftsbau

Sie denken bei Ihrem Bauvorhaben an eine unabhängige und sachverständliche Bauüberwachung, die Ihnen hilft, fehlende Ressourcen zu decken oder saisonbedingte Auftragsspitzen zu meistern? Unser erfahrenes Team aus Bauleiter und Bauzeichner unterstützt Sie gerne in folgenden Aufgaben:

Betreuung während des Bauvorhabens:

  • Disposition und Organisation von Geräten, Personal und Material in Absprache mit dem Auftraggeber
  • Leitung, Durchführung und Koordination des Bauvorhabens vor Ort
  • Optimierung von Bauausführungsplänen für die Baustelle (z.B. Pläne verkleinern und plotten)
  • Teilnahme und Organisation von Jour-Fixe
  • Kalkulation von Nachtragsangeboten
  • Durchführung von Abnahmen mit dem Auftraggeber und Behörden

Einzugsgebiet:

  • Rosenheim und Umgebung
  • Chiemsee / Chiemgau
  • München und Umgebung
  • oder nach Absprache

Wir zeichnen uns aus, durch unser hohes Maß an Leistungsbereitschaft, Engagement, Flexibilität, Teamfähigkeit und lösungsorientiertes Denken.

…rufen Sie gleich an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bauleiter zur Bauüberwachungen

Die Überwachungspflicht eines Bauleisters bzw. eines bauleitenden Ingenieurs verlangt nach einer ständigen Anwesenheits- und Kontrollpflicht auf der Baustelle. Vorallem überwachungsbedürftige Arbeiten müssen ständig überprüft werden. Eine fachgerechte und sorgfältige Aufsicht des Bauleiters ist für alle Bauvorgänge unerlässlich. Der Bauleiter sorgt für eine ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle. Sowohl auf der Auftraggeberseite als auch auf der Auftragnehmerseite werden Bauleiter eingesetzt. Beauftragen Sie eine Baufirma, so wird das Bauvorhaben mit Hilfe eines bauleitenden Ingineurs bzw.  eines Bauingenieurs der Baufirma (Auftragnehmerseite) geleitet und koordiniert.

Aufgaben Bauleitung Auftraggeberseite:

  • Überwachung Bauausführung hinsichtlich Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung, Leistungsbeschreibung, Baugenehmigung, den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik und Normen/Vorschriften
  • Ausführungsüberwachung von Tragwerken anhand von Standsicherheit- und Statiknachweisen
  • Festlegung und Überwachung Bauzeitenplan/Ablaufplan
  • Führung eines Bautagebuches
  • Abnahmen von Bauleistungen, Mahnung von Baumängel und Abnahme beseitigter Mängel
  • Rechnungsprüfung, Aufmaßkontrollen
  • Kostenkontrolle: Überprüfung der Leistungsabrechnung der Baufirma
  • Beantragung behördliche Abnahmen
  • Übergabe Hausbauunterlagen (Gewährleistungsfristen, Prüfprotokolle etc.) an den Bauherr

Aufgaben Bauleitung Auftragnehmerseite:

Die Führung der auftragnehmenden Firma sorgt für  Qualität, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit der Bauausführung. Dabei müssen stets die Anforderungen an den Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Umweltschutz beachtet werden. Der Bauleiter der auftragnehmenden Firma handelt im Auftrag des Firmeninhabers.

  • Verantwortung und Erfüllung der behördlichen, gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen
  • Abstimmungspflicht mit dem Bauherr oder Bauherrenvertreter
  • Führung Mitarbeiter und Koordination Subunternehmer
  • Koordination Bauablauf
  • Leistungabrechnung
  • Nachtragsmanagement
  • Anzeigung Behinderungen